Zu unseren Leistungen im Bereich baulicher Schallschutz zählt neben der baurechtlichen Nachweisführung nach DIN 4109 eine Gebäudeplanung, die in Abhängigkeit einer privaten, gewerblichen oder öffentlichen Nutzung den gewünschten schallschutztechnischen Komfort ermöglicht. Hierbei erfolgt eine kompetente Beratung zu möglichen Schallschutzniveaus sowie den damit verbundenen Maßnahmen. Weiterhin bieten wir in enger Abstimmung mit den weiteren Planungsbeteiligten alternative Lösungen an und helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung.
- Erstellung von Nachweisen und Berechnungen zum Schallschutz nach DIN 4109 und VDI 4100 u.a.
- Erstellung von Nachweisen und Berechnungen zum Schutz gegen Außenlärm
- Beurteilung und Bemessung von Luft- und Trittschalldämm-Maßnahmen bei Neubauten sowie bei Gebäudesanierungen
- Prüfung und Freigabe von Details, allgemeine Detailberatung zu schallschutztechnischen Problemen
- Schallschutz vor Installationsgeräuschen sowie Geräuschen aus sonstigen haustechnischen Anlagen
- Durchführung von Luft- und Trittschallmessungen
- Überwachung und Prüfung schalltechnischer Ausführungsarbeiten
- Erstellung von Sachverständigengutachten, Bauteilkatalogen, Sanierungsvorschlägen, u.a.