Zu unsere Leistungen im Bereich des Im-/Emissionsschutzes zählt die Ermittlung des vorhandenen Außenlärms (Lärmpegelbereiche) aus Verkehrslärmbelastungen als Grundlage für die weitere schalltechnische Bearbeitung nach DIN 4109, die Beurteilung der Schallabstrahlung von Gewerbebetrieben nach TA Lärm sowie die Bewertung der Schallabstrahlung haustechnischer Geräte.
Unsere immissionsschutztechnischen Bearbeitungen erfolgen auf der Grundlage von digitalen 3D-Modellen, inklusive einer Berücksichtigung der maßgeblichen Umgebung, Emittenten, Gebäudestrukturen, Reflektionen, Schallabschirmungen, usw.. Im weiteren Verlauf der Bearbeitung werden die Ergebnisse in einem Gutachten zusammengefasst und erläutert, weiterhin erfolgt eine Abstimmung mit allen Planungsbeteiligten. Wir legen Werte auf eine begleitende, fachliche Beratung, die neben der Erfüllung der rechtlichen Anforderungen, auch die praktische Umsetzbarkeit sowie die Berücksichtigung von betrieblichen Abläufen, z.B. Öffnungszeiten, Anlieferungen, o.ä. sicherstellt. Es erfolgt eine frühzeitige Ermittlung von Zielkonflikten sowie die Ausarbeitung verschiedener Lösungsvorschläge um zielgerichtet bei der Entscheidungsfindung unterstützen zu können.
- Erstellen von Lärmimmissionsprognosen nach TA-Lärm im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Gewerbebetriebe (z.B. Gaststätten mit Außengastronomie o.ä.), Freizeitanlagen (Veranstaltungshallen o.ä.), Sportanlagen oder vergleichbaren Bauvorhaben
- Erstellung von schallschutztechnischen Gutachten im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen oder Umweltverträglichkeitsprüfungen
- Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels von Verkehrsgeräuschen sowie Geräuschen aus Gewerbe- und Industrieanlagen zur Festlegung der Maßnahmen zum Schallschutz gegen Außenlärm nach DIN 4109
- Schallschutztechnische Berechnungen und Beurteilung der Schallabstrahlung von Lüftungsanlagen und anderen haustechnischen Anlagen
- Schallschutztechnische Gutachten mit Maßnahmen zum Schallschutz zur Minderung von Lärmemissionen, bzw. Lärmimmissionen
- Schallpegelmessung von haustechnischen Anlagen, Gewerbe-, Verkehr-, Freizeit- und/oder Nachbarschaftslärm als Grundlage der Auslegung von Verbesserungsmaßnahmen oder zur informatorischen Überprüfung der Einhaltung von Grenzwerten